Statuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen «Märchen-Theater Triengen» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Triengen.

2. Zweck

Der Verein bezweckt:

  • Die Förderung von kulturellen Interessen und Aktivitäten.
  • Die gemeinsame Erarbeitung und Aufführung von Märchen-Theaterstücken.
  • Die Pflege von gesellschaftlichem Kontakt und Kameradschaft.
  • Die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen bei lokalen oder regionalen Aufgaben.
  • Den Erfahrungsaustausch mit anderen theaterinteressierten Gruppierungen.
  • Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mittel

Die finanziellen Mittel bestehen aus dem Mitgliederbeiträgen, den Einnahmen von Theateraufführungen, sonstigen Zuwendungen und den Zinsen des Grundkapitals.

4. Mitgliedschaft

  • Jede natürliche Person, die mit dem Vereinszweck einverstanden ist, kann Aktiv-Mitglied werden.
  • Jede natürliche und juristische Person kann Passiv-Mitglied werden.
  • Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten oder den Aktuar zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

5. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist (ausser während den Probe- und Aufführungszeiten) jederzeit möglich.

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6. Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Generalversammlung der Mitglieder (GV)
  • Der Vorstand
  • Die Rechnungsrevisoren

7. Generalversammlung (GV)

Die GV ist das oberste Organ des Vereins. Eine ordentliche GV wird vom Vorstand alle ein bis zwei Jahre einberufen. Die Einladung mit Traktandenliste erfolgt schriftlich an alle Mitglieder drei Wochen im Voraus. Anträge von Mitgliedern zuhanden der GV müssen mindestens sechs Wochen vor der GV schriftlich an den Präsidenten eingereicht werden. Die GV wählt den Vorstand und die zwei Rechnungsrevisoren, nimmt die Jahresrechnung und den Revisionsbericht ab, beschliesst über das Jahresbudget und setzt die Jahresbeiträge der Mitglieder fest. Die GV behandelt Anträge, Ausschlussrekurse, Statutenrevisionen und die Auflösung oder Fusion des Vereins.

Eine ausserordentliche GV kann durch Vorstandsbeschluss oder auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.

8. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Mindestens folgende Funktionen werden besetzt: Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und Technischer Leiter.

Der Vorstand führt die laufenden Vereinsgeschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand regelt die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder anhand eines Pflichtenheftes. Der Vorstand behandelt Aufnahmegesuche und beruft die GV ein.

9. Rechnungsrevisoren

Die zwei Rechnungsrevisoren kontrollieren die Buchführung und erstatten der GV einen schriftlichen Bericht.

10. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

11. Statutenänderungen

Die vorliegenden Statuten können durch die Generalversammlung abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

12. Auflösung des Vereins

Zwei Drittel aller Mitglieder können die Auflösung des Vereins beschliessen. Dabei ist gleichzeitig über die Verwendung des noch vorhandenen Vermögens und der vereinseigenen Gegenstände Beschluss zu fassen; beide dürfen in keinem Fall unter die Mitglieder verteilt werden.

13. Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten mit ihrer Annahme an der Gründungsversammlung vom 9. September 1999 in Kraft.

Triengen, 9. September 1999

Der Präsident: Pius Berger
Die Aktuarin: Roswitha Willimann

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